Deutsche Nachlass
 

Betreuungsverfügung

Mittels einer so genannten Betreuungsverfügung kann man anordnen, wer vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer werden soll.

Im „Fall der Fälle“ können verschiedene Aufgaben von Ihnen vielleicht nicht mehr wahrgenommen werden, für deren Besorgung das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellt. Zum Beispiel ist Ihre Geschäftsfähigkeit eingeschränkt und sie können nicht mehr bestimmen, was mit Ihrem Geld oder Grundbesitz geschehen soll (Vermögenssorge).
Oder man ist nicht mehr in der Lage, sich um seine medizinische Versorgung, um Pflege oder Heimunterbringung zu kümmern: Dann wird durch das Vormundschaftsgericht auf Antrag ein Betreuer für die Personensorge für Sie eingesetzt. Dieser pflegt und kocht allerdings nicht selbst, er soll dies aber organisieren. Wenn Sie hierzu bevorzugt jemanden benennen möchten, der auch bereit ist, solche Verantwortung für Sie zu tragen, können Sie die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über diese Person mittels einer Betreuungsverfügung bestimmen.

Hierdurch bietet sich eine weitere Möglichkeit: Innerhalb einer Betreuungsverfügung kann angegeben werden, wie man sich seine  Pflege vorstellt. Sie können darlegen, wo sie wie lange wohnen möchten, welche Abläufe und Einstellungen für Sie wichtig sind. Hier haben Sie noch die Möglichkeit dazu.

Die Betreuungsverfügung bleibt als Alternative zur Vorsorgevollmacht allerdings im Hinblick auf ihren Nutzen für Sie hinter dieser zurück:

Die Kontrolle eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht ist aufgrund dessen Arbeitsbelastung regelmäßig auf das Notwendigste beschränkt. Der Betreuer muss nur in großen Zeitabständen Bericht erstatten. Für bestimmte Maßnahmen bedarf der Betreuer der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Das ist in vielen Fällen wichtig und sinnvoll, erschwert jedoch in der Praxis gerade die Verwaltung komplexer Vermögen und behindert so oft eine optimale und effektive Vermögensverwaltung. In diesen Fällen und wenn Sie dem Vormundschaftsgericht keinen Einblick in Ihre Vermögens- und privaten Lebensverhältnisse geben wollen, empfiehlt sich, durch entsprechende Vorsorgevollmachten eine Betreuung entbehrlich zu machen.

Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie für sich persönlich am Besten vorsorgen können, sprechen Sie uns an.

Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen zur Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung.

Deutsche Nachlass - wir lassen Sie nicht allein!

 

 


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