Betreuungsverfügung
Mittels einer so genannten Betreuungsverfügung
kann man anordnen, wer vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer werden
soll.
Im „Fall der Fälle“ können
verschiedene Aufgaben von Ihnen vielleicht nicht mehr wahrgenommen werden, für
deren Besorgung das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellt. Zum Beispiel
ist Ihre Geschäftsfähigkeit eingeschränkt und sie können nicht mehr bestimmen,
was mit Ihrem Geld oder Grundbesitz geschehen soll (Vermögenssorge).
Oder man ist nicht mehr in der Lage, sich um seine medizinische Versorgung, um
Pflege oder Heimunterbringung zu kümmern: Dann wird durch das
Vormundschaftsgericht auf Antrag ein Betreuer für die Personensorge für
Sie eingesetzt. Dieser pflegt und kocht allerdings nicht selbst, er soll dies
aber organisieren. Wenn Sie hierzu bevorzugt jemanden benennen möchten, der
auch bereit ist, solche Verantwortung für Sie zu tragen, können Sie die
Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über diese Person mittels einer Betreuungsverfügung bestimmen.
Hierdurch bietet sich eine weitere
Möglichkeit: Innerhalb einer Betreuungsverfügung kann angegeben werden, wie man
sich seine Pflege vorstellt. Sie können
darlegen, wo sie wie lange wohnen möchten, welche Abläufe und Einstellungen für
Sie wichtig sind. Hier haben Sie noch die Möglichkeit dazu.
Die Betreuungsverfügung bleibt als Alternative
zur Vorsorgevollmacht allerdings im Hinblick auf ihren Nutzen für Sie hinter
dieser zurück:
Die Kontrolle eines Betreuers durch
das Vormundschaftsgericht ist aufgrund dessen Arbeitsbelastung regelmäßig auf
das Notwendigste beschränkt. Der Betreuer muss nur in großen Zeitabständen
Bericht erstatten. Für bestimmte Maßnahmen bedarf der Betreuer der Zustimmung
des Vormundschaftsgerichts. Das ist in vielen Fällen wichtig und sinnvoll,
erschwert jedoch in der Praxis gerade die Verwaltung komplexer Vermögen und
behindert so oft eine optimale und effektive Vermögensverwaltung. In diesen
Fällen und wenn Sie dem Vormundschaftsgericht keinen Einblick in Ihre
Vermögens- und privaten Lebensverhältnisse geben wollen, empfiehlt sich, durch
entsprechende Vorsorgevollmachten eine Betreuung entbehrlich zu machen.
Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie
für sich persönlich am Besten vorsorgen
können, sprechen Sie uns an.
Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen zur
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung.
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