Die Deutsche Nachlass steht
auch Erben und Testamentsvollstreckern zur Verfügung, wenn
nach dem Erbfall bereits eine Person mit der Abwicklung des Nachlasses
betraut ist, dabei (etwa wegen des eigenen Alters) Hilfe
sucht und auf entsprechende Erfahrungen zurückgreifen
möchte. Mittels einer Nachlassabwicklungsvollmacht
können wir für Sie nach Ihren Vorgaben den Nachlass
auseinandersetzen, Erben und/oder Pflichtteilsberechtigte befriedigen
und helfen Ihnen so bei der Nachlassabwicklung. Auch bereits ernannte
Testamentsvollstrecker wenden sich an die Deutsche Nachlass, um
Unterstützung bei den oft komplexen Fragestellungen und
Problemem zu erhalten.
Die Vergütung
für diese Tätigkeit ist frei vereinbar. In
der Regel legen wir hierbei den tatsächlich anfallenden
Zeitaufwand oder eine angemessene Pauschalvergütung
zugrunde.