Um
steuerliche Gestaltungsräume zu nutzen können auch
dritte Personen oder gemeinnützige Körperschaften
bedacht werden. Die fest implementierte Kooperation mit der
Schwestergesellschaft Deutsche Stiftungsagentur hilft an
dieser Stelle, Fragen zu klären und Möglichkeiten
aufzuweisen, um Name und Vermögen des Erblassers
festzuschreiben und nachhaltig mit einer guten Sache zu verbinden. Der
so quasi selbst geschaffene Erbe schützt das Vermögen
nicht nur vor dem schmerzlichen Schnitt des Fiskus, sondern gibt dem
Erblasser die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten an der
positiven Ausstrahlung seiner Investition teilzuhaben und die
Früchte einer guten Sache bereits zu Lebzeiten zu
genießen. Die Durchführung des administrativen
Vorgangs mit den zuständigen Behörden, die Erstellung
eines Konzepts und der Entwurf einer Stiftungsverfassung werden dabei
vom Kooperationspartner Deutsche Stiftungsagentur auch fiduziarisch
übernommen. Jahrelange Erfahrung und Routine auf diesem Gebiet
versprechen eine angemessene, sinnvolle Investition in ein
langfristiges Engagement, dass Zuwendenden an seiner sozialen
Bereicherung teilhaben lässt.
Dabei muss der Kapitalerhalt
immer im Vordergrund stehen, da sich eine Stiftung nur aus
Erträgen finanzieren darf. Das so gestiftete Vermögen
geht also nicht ´stiften`, sondern verbleibt
naturgemäß, indem aus seinem Mehrwert ein Gemeinnutz
resultiert, der mit dem Namen des Stifters immer verbunden bleibt.
Kontakt: Deutsche
Stiftungsagentur