Haben
Sie nicht Ihr Leben lang viel dafür getan, Ihr
Vermögen zu bilden, es zu erhalten, zu vermehren und zu
schützen? Ist Ihr Vermögen nicht ein Teil Ihres
Lebenswerks? Bedarf Ihre Familie, Ihre Verwandtschaft nicht des
besonderen Schutzes und Ihrer Fürsorge? Wollen Sie es dem
Zufall überlassen, was mit Ihrem Vermögen und Ihrer
Familie nach Ihnen geschieht?
Warum
schieben Sie das Thema auf die lange Bank? Oder haben Sie schon alles
geregelt?
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Ist
ein Erbstreit in Ihrer Familie und Verwandtschaft wirklich
ausgeschlossen?
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Können
Ihre Erben den Nachlass verantwortungsbewusst und zügig regeln?
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Sind
Ihre Erben der Verwaltung des ererbten Vermögens
tatsächlich gewachsen?
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Müssen
einzelne Familienmitglieder besonders geschützt werden?
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Sorgt
jemand dafür, dass Ihre Wünsche und Vorgaben auch
wirklich eingehalten werden?
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Wie
kann auf unerwartete Entwicklungen Ihrer Erben z.B. Verschuldung,
reagiert werden?
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Wer
kümmert sich um Ihr Lebenswerk, wenn keine
Familie/Verwandtschaft da ist?
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Wie
können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen dauerhaft
gemeinnützigen Zwecken dient?
Eine
Testamentsvollstreckung kann auf viele dieser Fragen die richtige
Antwort sein. Sie gehört damit zu den wichtigsten Instrumenten
der Nachlassregelung und hilft, Ihr Lebenswerk zu erhalten, Ihre
Familie abzusichern und Ihre ganz persönlichen
Wünsche auch über Ihren Tod hinaus umzusetzen.
Ihre Familie und Ihr
Vermögen sollten es Ihnen wert sein!
Eine
Testamentsvollstreckung kostet zu Ihren Lebzeiten kein Geld und ist
später allemal billiger als eine fehlgeschlagene
Nachfolgeregelung und jahrelanger Erbstreit. Es lohnt sich daher in
jeder Hinsicht, über die Einsetzung eines
Testamentsvollstreckers nachzudenken. Zum Testamentsvollstrecker kann
jede natürliche oder juristische Person bestellt werden. Ein
Testamentsvollstrecker muss durch Testament oder andere letztwillige
Verfügung ernannt werden. Seine Befugnisse sind ebenso wie
seine Vergütung weitgehend frei und individuell nach Ihren
Vorstellungen gestaltbar.
Der
Schlüssel zum Erfolg jeder Testamentsvollstreckung liegt
jedoch in der Auswahl einer fachkundigen Vertrauensperson und der
sachkundigen und vorausschauenden Testamentsgestaltung durch einen
erfahrenen Praktiker. Für Beides steht die Deutsche
Nachlass, der in Kooperation bei Bedarf auch ein erfahrenes
Team spezialisierter Fachanwälte für Erb- und
Steuerrecht sowie von Immobilienspezialisten zur Verfügung
steht.