Übernahme einer Vorsorgebevollmächtigung
Die Notwendigkeit, eine Vertrauensperson zu bestimmen, auf die dauerhaft
Verlass ist und die sich auch in ferner Zukunft garantiert um jemanden kümmert,
besteht für jeden Menschen. Viele
ältere Menschen haben aber niemanden, den sie hierfür bevollmächtigen könnten,
da sie zum Beispiel kinderlos sind. Sie wollen auch ihre Freunde und Verwandte
nicht mit der Versorgung im Alter belasten oder bringen diesen nicht genügend
Vertrauen entgegen. Auch der Ehepartner scheint aufgrund gleich hohen Alters
ungeeignet.
Im Übrigen gibt es auch bei nahen Verwandten psychologisch
leider immer eines zu berücksichtigen: Wer erbt, wird nur äußerst sparsam
pflegen, denn die Beträge, die für Pflege und Aufenthalt in stationären Einrichtungen
anfallen, mindern das eigene Erbe.
Deshalb kann die Deutsche Nachlass
als Vorsorgebevollmächtigter benannt werden.
Die Deutsche Nachlass ist derzeit die einzige Privatorganisation, die
diese anspruchsvollen Leistungen bundesweit anbieten kann. Sie wird dabei von
erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern unterstützt, ist aber selbst nicht
rechtsberatend tätig, weshalb sie auch in der Lage ist, Vergütungen mit ihren
Kunden selbst festzulegen.
Ebenso wenig unterliegt die Deutsche Nachlass als Privatdienstleister
den Sparzwängen der öffentlichen Verwaltung.
Alle Rechte und Pflichten der Deutschen Nachlass Ihnen gegenüber werden
dabei obligatorisch in einem Vorsorgevertrag
fixiert, der die Befugnisse Ihnen und Ihren Erben gegenüber klar und eindeutig
festlegt. So erhalten Sie eine umfassende, qualifizierte und vor allem
unabhängige Betreuung in allen Vermögensangelegenheiten und persönlichen
Angelegenheiten.
Da wir ausschließlich in Ihrem Interesse handeln, können wir sicherstellen,
dass alle Ihre vorhandenen Mittel und Möglichkeiten bestmöglich und lebenslang
nur für Sie selbst genutzt werden, um Ihnen einen möglichst angenehmen und
sorgenfreien Lebensabend zu ermöglichen. Da die Deutsche Nachlass von Ihnen
erblich nicht bedacht wird, handeln wir im Hinblick auf Ihr Vermögen unabhängig
und verwenden dieses nur, um die im Vertrag festgelegten Ziele zu erreichen,
beispielsweise Ihre Unterkunft oder Ihren Urlaub zu finanzieren.
Die Deutsche Nachlass arbeitet unabhängig von staatlichen Institutionen,
Banken und sonstigen Finanzdienstleistern. Sie ist daher auch in der Verwaltung
und auch der eventuell notwendigen Verwertung Ihres Vermögens unabhängig und
nur Ihrem Interesse verpflichtet, das wir gegebenenfalls für Sie auch gegen
Dritte durchsetzen.
Beispiel:
Die bereits ältere Frau F. lebt (nach dem Tode ihres
Mannes) alleine in ihrer Wohnung. Sie hat keine Kinder und einen beschränkten
Verwandtenkreis, eine Schwester, die aber nicht in derselben Stadt wie sie lebt
und zu der nur noch sporadisch Kontakt besteht. Der Gesundheitszustand der Frau
ist dem Alter entsprechend, er verschlechtert sich zunehmend.
Die Frau kommt in ein Krankenhaus. Nach einer kleineren
Operation ist sie so geschwächt, dass Sie alleine nicht mehr den Haushalt
führen und ihre Geschäfte besorgen kann.
Das Vormundschaftsgericht bestellt einen Betreuer. Diese
Person kennt Sie nicht, ebenso wenig weiß der Betreuer, dass Frau F. gerne noch
weiter zuhause leben möchte. Er kümmert sich, ohne im Einzelnen Absprache zu
halten oder nachzufragen um das Notwendigste, zahlt Mieten und Versicherungen.
Frau F. wird pflegebedürftig. Ein weiterer, vielleicht anderer
Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht bestellt. Er hat nun für Ihre
persönlichen Angelegenheiten zu sorgen. Darunter fällt auch die Wahl des Aufenthalts.
Er beantragt umgehend den Umzug von Frau F. in ein Pflegeheim. Dies entspricht
nicht dem Wunsch von Frau F., diese ist aber zu diesem Zeitpunkt derart
geschwächt, dass eine Kommunikation fast unmöglich geworden ist und sie Ihren Willen
nicht ausreichend sicher äußern kann.
Frau F. hätte also, um dieser Entwicklung vorzubeugen,
eine Person bestimmen müssen, die – anstelle eines verordneten Betreuers - ihre
Vorstellungen und Wünsche kennt und berücksichtigt, im Beispiel also den Wunsch,
solange wie möglich zuhause gepflegt zu werden.
Die Deutsche Nachlass bespricht mit Ihnen Ihre Wünsche und persönlichen
Vorstellungen über ein selbst bestimmtes Leben im Alter und gestaltet daraufhin
mit Ihnen einen individuellen Vorsorgevertrag, in dem – je nach Ihren Wünschen
– viele Details festgelegt werden können, beispielsweise für Ihre
Vermögensverwaltung, Ihre Pflege in häuslicher Umgebung, eine etwaige
Heimunterbringung oder Ihre individuelle ärztliche Behandlung.
Im Falle der außerhäuslichen Pflege kann Pflegebetreuung und Kontrolle
vorgenommen werden. Hierfür bedient sich die Deutsche Nachlass eines Netzwerkes
von ausgebildetem Pflegepersonal und Medizinern, die die Qualität einzelner
Einrichtungen prüfen, die oft hinter den eigenen Angaben zurückbleiben.
Für alle Vermögens- und persönliche Angelegenheiten findet sich in der
Deutschen Nachlass
e i n Ansprechpartner. Bereits funktionierende
Verwaltungsabläufe und Verträge wie Hausverwaltung, Depotverwaltung,
Steuererklärung etc. werden koordiniert und zusammengefügt, nicht unterbrochen
und neu aufgenommen. Was gut funktioniert sollte nach unserer Ansicht nicht
kostenintensiv geändert werden.
Wichtig bleibt, dass Ihre Vorstellungen weiter Grundlage Ihres Lebens
sind. Sie müssen nur dafür die Weichen stellen.
Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen zur
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung.
Deutsche Nachlass - wir lassen Sie nicht allein!