Deutsche Nachlass
 
Übernahme einer Vorsorgebevollmächtigung

Übernahme einer Vorsorgebevollmächtigung

Die Notwendigkeit, eine Vertrauensperson zu bestimmen, auf die dauerhaft Verlass ist und die sich auch in ferner Zukunft garantiert um jemanden kümmert, besteht für jeden Menschen. Viele ältere Menschen haben aber niemanden, den sie hierfür bevollmächtigen könnten, da sie zum Beispiel kinderlos sind. Sie wollen auch ihre Freunde und Verwandte nicht mit der Versorgung im Alter belasten oder bringen diesen nicht genügend Vertrauen entgegen. Auch der Ehepartner scheint aufgrund gleich hohen Alters ungeeignet.

Im Übrigen gibt es auch bei nahen Verwandten psychologisch leider immer eines zu berücksichtigen: Wer erbt, wird nur äußerst sparsam pflegen, denn die Beträge, die für Pflege und Aufenthalt in stationären Einrichtungen anfallen, mindern das eigene Erbe.

Deshalb kann die Deutsche Nachlass als Vorsorgebevollmächtigter benannt werden.

Die Deutsche Nachlass ist derzeit die einzige Privatorganisation, die diese anspruchsvollen Leistungen bundesweit anbieten kann. Sie wird dabei von erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern unterstützt, ist aber selbst nicht rechtsberatend tätig, weshalb sie auch in der Lage ist, Vergütungen mit ihren Kunden selbst festzulegen.  

Ebenso wenig unterliegt die Deutsche Nachlass als Privatdienstleister den Sparzwängen der öffentlichen Verwaltung.

Alle Rechte und Pflichten der Deutschen Nachlass Ihnen gegenüber werden dabei obligatorisch in einem Vorsorgevertrag fixiert, der die Befugnisse Ihnen und Ihren Erben gegenüber klar und eindeutig festlegt. So erhalten Sie eine umfassende, qualifizierte und vor allem unabhängige Betreuung in allen Vermögensangelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten.

Da wir ausschließlich in Ihrem Interesse handeln, können wir sicherstellen, dass alle Ihre vorhandenen Mittel und Möglichkeiten bestmöglich und lebenslang nur für Sie selbst genutzt werden, um Ihnen einen möglichst angenehmen und sorgenfreien Lebensabend zu ermöglichen. Da die Deutsche Nachlass von Ihnen erblich nicht bedacht wird, handeln wir im Hinblick auf Ihr Vermögen unabhängig und verwenden dieses nur, um die im Vertrag festgelegten Ziele zu erreichen, beispielsweise Ihre Unterkunft oder Ihren Urlaub zu finanzieren.

Die Deutsche Nachlass arbeitet unabhängig von staatlichen Institutionen, Banken und sonstigen Finanzdienstleistern. Sie ist daher auch in der Verwaltung und auch der eventuell notwendigen Verwertung Ihres Vermögens unabhängig und nur Ihrem Interesse verpflichtet, das wir gegebenenfalls für Sie auch gegen Dritte durchsetzen.

 Beispiel:

Die bereits ältere Frau F. lebt (nach dem Tode ihres Mannes) alleine in ihrer Wohnung. Sie hat keine Kinder und einen beschränkten Verwandtenkreis, eine Schwester, die aber nicht in derselben Stadt wie sie lebt und zu der nur noch sporadisch Kontakt besteht. Der Gesundheitszustand der Frau ist dem Alter entsprechend, er verschlechtert sich zunehmend.

Die Frau kommt in ein Krankenhaus. Nach einer kleineren Operation ist sie so geschwächt, dass Sie alleine nicht mehr den Haushalt führen und ihre Geschäfte besorgen kann.

Das Vormundschaftsgericht bestellt einen Betreuer. Diese Person kennt Sie nicht, ebenso wenig weiß der Betreuer, dass Frau F. gerne noch weiter zuhause leben möchte. Er kümmert sich, ohne im Einzelnen Absprache zu halten oder nachzufragen um das Notwendigste, zahlt Mieten und Versicherungen.

Frau F. wird pflegebedürftig. Ein weiterer, vielleicht anderer Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht bestellt. Er hat nun für Ihre persönlichen Angelegenheiten zu sorgen. Darunter fällt auch die Wahl des Aufenthalts. Er beantragt umgehend den Umzug von Frau F. in ein Pflegeheim. Dies entspricht nicht dem Wunsch von Frau F., diese ist aber zu diesem Zeitpunkt derart geschwächt, dass eine Kommunikation fast unmöglich geworden ist und sie Ihren Willen nicht ausreichend sicher äußern kann.

Frau F. hätte also, um dieser Entwicklung vorzubeugen, eine Person bestimmen müssen, die – anstelle eines verordneten Betreuers - ihre Vorstellungen und Wünsche kennt und berücksichtigt, im Beispiel also den Wunsch, solange wie möglich zuhause gepflegt zu werden.

Die Deutsche Nachlass bespricht mit Ihnen Ihre Wünsche und persönlichen Vorstellungen über ein selbst bestimmtes Leben im Alter und gestaltet daraufhin mit Ihnen einen individuellen Vorsorgevertrag, in dem – je nach Ihren Wünschen – viele Details festgelegt werden können, beispielsweise für Ihre Vermögensverwaltung, Ihre Pflege in häuslicher Umgebung, eine etwaige Heimunterbringung oder Ihre individuelle ärztliche Behandlung.

 

Im Falle der außerhäuslichen Pflege kann Pflegebetreuung und Kontrolle vorgenommen werden. Hierfür bedient sich die Deutsche Nachlass eines Netzwerkes von ausgebildetem Pflegepersonal und Medizinern, die die Qualität einzelner Einrichtungen prüfen, die oft hinter den eigenen Angaben zurückbleiben.


Für alle Vermögens- und persönliche Angelegenheiten findet sich in der Deutschen Nachlass 
e  i n Ansprechpartner. Bereits funktionierende Verwaltungsabläufe und Verträge wie Hausverwaltung, Depotverwaltung, Steuererklärung etc. werden koordiniert und zusammengefügt, nicht unterbrochen und neu aufgenommen. Was gut funktioniert sollte nach unserer Ansicht nicht kostenintensiv geändert werden.

 

Wichtig bleibt, dass Ihre Vorstellungen weiter Grundlage Ihres Lebens sind. Sie müssen nur dafür die Weichen stellen.

 

Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen zur Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung.



Deutsche Nachlass - wir lassen Sie nicht allein!

 

 


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