Unterstützungsbevollmächtigung
Der/Die vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuer/in oder die durch den
Vollmachtgeber genannte Person des Bevollmächtigten wird in der Regel ein nahes
Familienmitglied, typischerweise Ehegatte oder Kind sein. Diese tragen dann plötzlich eine große Verantwortung, mit der gelernt sein
will, umzugehen. Natürlich sorgt man gerne für die einem nahe stehende Person.
Aber dies kann je nach den eigenen finanziellen und körperlichen Grenzen, sowie
den arbeits- bzw. familienbedingten Auslastungen schnell überfordern. Wer hilft
in dieser Situation aus?
Im Rahmen einer Unterstützungsbevollmächtigung
durch die Deutsche Nachlass kann der
Bevollmächtigte einzelne Tätigkeiten und Aufgaben an uns delegieren.
Der Bevollmächtigte wird so entlastet und seine Arbeit weiter erst
ermöglicht. Ebenso gibt sich hier die Möglichkeit für den Pflegebedürftigen, dem
nahe stehenden Bevollmächtigten/ Betreuer zu unterstützen und so zu zeigen,
dass man nicht für selbstverständlich hält, wie sehr geholfen wird.
Kontrollbevollmächtigung
Eine Person, die von Ihnen umfassend bevollmächtigt wurde, kann- das
muss sich klargemacht werden – mit ihrem Vermögen weitestgehend alles tun, was
sie auch tun könnten: Sie kann das Konto überziehen, Rechnungen nicht begleichen
und ähnliches mehr. Natürlich macht sich so ein Bevollmächtigter
schadensersatzpflichtig. Aber vielleicht ist es dann schon zu spät und der
Schaden zu groß.
Um dem vorzubeugen, empfiehlt es sich, mit Vollmachtvergabe quasi
präventiv einen Dritten zu beauftragen, den Bevollmächtigten regelmäßig zu
prüfen. Dies kann auch geschehen, wenn einfach vermieden werden soll, dass ein
Bevollmächtigter nicht vorsätzlich, aber aus Versehen- weil er vielleicht
überfordert ist- Fehler macht. Dies entlastet den Bevollmächtigten, der nun
nicht alleine verantwortlich ist und alleine haftet.
Die Deutsche Nachlass kann hier als
neutraler und fachkundiger Dritter im Rahmen einer Kontrollbevollmächtigung die Unterstützung und Kontrolle des
Bevollmächtigten übernehmen.
Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen zur
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung.
Deutsche Nachlass - wir
lassen Sie nicht
allein!