Vergütung als
Bevollmächtigter
Wenn Sie wünschen, dass wir für Sie als
Vorsorgebevollmächtigter, Unterstützungs- oder
Kontrollbevollmächtigter tätig werden, bieten wir
Ihnen
verschiedene Vergütungsmodelle an, wobei die Abrechnung
unserer
Leistung nach tatsächlich anfallendem Zeitaufwand oder
pauschal
möglich ist. Allen Modellen gemeinsam ist, dass bis zum Beginn
unserer Tätigkeit für Sie grundsätzlich
keinerlei Kosten
anfallen.
Wir möchten so für ein vertrauensvolles
Zusammenwirken eine
Übersicht gewähren und Kontrolle
ermöglichen. Die
Vereinbarung über unsere Tätigkeit können
Sie jederzeit
kündigen. Wir können und wollen nur für Sie
tätig
sein, soweit und solange wir Ihr Vertrauen genießen.
Selbstverständlich wird in jedem Fall eine ordentliche
Beendigung
des Auftrages erfolgen. Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos und
unverbindlich ein individuelles Angebot und besprechen mit Ihnen den
Inhalt Ihres persönlichen Vorsorgevertrags.
Wenn wir für Sie mit der Tätigkeit als
Bevollmächtigter
beginnen, müssen wir und zunächst mit Ihren
persönlichen
Verhältnissen und Ihren
Vermögensverhältnissen vertraut
machen, ein detailliertes Vermögensverzeichnis erstellen und
uns
gegenüber Dritten als Ihr Bevollmächtigter
legitimieren.
Für diesen einmaligen Aufwand schlagen wir in allen
Fällen
eine Einarbeitungspauschale in Höhe von 0,6 % des bei
Übernahme der Bevollmächtigung vorhandenen
Vermögens
vor, mindestens jedoch € 1.500,00. Darüber hinaus
bieten wir
für die laufende Tätigkeit folgende
Vergütungsmodelle an:
- Modell
1:
Jährliche
Pauschalvergütung in Höhe von 1,0 % des
Vermögens, zahlbar
in
Monatsraten,
mindestens jedoch € 120,00
monatlich.
- Modell
2:
Monatliche
Pauschalvergütung je nach den Umständen des
Einzelfalls
- Modell
3:
Abrechnung
nach Zeitaufwand mit Stundensätzen zwischen € 50,00 und €
150,00 je nach Bedeutung und Umfang
der Tätigkeit und Qualifikation
des
einzusetztenden
Mitarbeiters.
Soweit eine jährliche Rechnungslegung in Form einer
gesonderten
Einnahme-/Überschussrechnung mit vollständiger
Vermögensübersicht gewünscht wird, berechnen
wir
hierfür pauschal zwischen € 250,00 und €
500,00 p.a.
Sofern Sie Vermögenswerte haben, deren Verwaltung oder
Verwertung
besonderen Aufwand in Anspruch nehmen, z.B. größere
Mietobjekte, Auslandsvermögen, umfangreiche Kapitalanlagen
oder
Unternehmensbeteiligungen, werden wir Ihnen abweichend hiervon einen
individuellen Vorschlag für die Vergütung des damit
verbundenen Mehraufwands vereinbaren.
Unsere Tätigkeit als Unterstützungs- oder
Kontrollbevollmächtigter nimmt in der Regel weniger
Zeitaufwand in
Anspruch, so dass wir hierfür entsprechend reduzierte
Vergütungssätze im Rahmen der o.g.
Vergütungsmodelle
vereinbaren können.
Zu der o.g. Vergütung hinzu kommen jeweils der Ersatz der
notwendigen und erforderlichen Auslagen im angemessenen Umfang sowie
die auf die Vergütung und Auslagen anfallende Umsatzsteuer in
gesetzlicher Höhe.
Sollten Sie vor Beginn unserer Tätigkeit als Ihr
Bevollmächtigter die Vollmacht aus Gründen
widerrufen, die
wir nicht zu vertreten haben, erlauben wir uns, für den mit
der
Erarbeitung Ihres individuellen Vorsorgevertrags
einschließlich
der Vorsorgevollmachten angefallen Aufwand pauschal € 500,00
zzgl.
USt. in Rechnung zu stellen. Andernfalls ist diese Tätigkeit
für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Haben
Sie noch weitere Fragen? Bitte beachten Sie die Beantwortung
häufiger Fragen zur Vorsorgeregelung.
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