Deutsche Nachlass
 

Vergütung als Bevollmächtigter

Wenn Sie wünschen, dass wir für Sie als Vorsorgebevollmächtigter, Unterstützungs- oder Kontrollbevollmächtigter tätig werden, bieten wir Ihnen verschiedene Vergütungsmodelle an, wobei die Abrechnung unserer Leistung nach tatsächlich anfallendem Zeitaufwand oder pauschal möglich ist. Allen Modellen gemeinsam ist, dass bis zum Beginn unserer Tätigkeit für Sie grundsätzlich keinerlei Kosten anfallen.

Wir möchten so für ein vertrauensvolles Zusammenwirken eine Übersicht gewähren und Kontrolle ermöglichen. Die Vereinbarung über unsere Tätigkeit können Sie jederzeit kündigen. Wir können und wollen nur für Sie tätig sein, soweit und solange wir Ihr Vertrauen genießen. Selbstverständlich wird in jedem Fall eine ordentliche Beendigung des Auftrages erfolgen. Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot und besprechen mit Ihnen den Inhalt Ihres persönlichen Vorsorgevertrags.

Wenn wir für Sie mit der Tätigkeit als Bevollmächtigter beginnen, müssen wir und zunächst mit Ihren persönlichen Verhältnissen und Ihren Vermögensverhältnissen vertraut machen, ein detailliertes Vermögensverzeichnis erstellen und uns gegenüber Dritten als Ihr Bevollmächtigter legitimieren. Für diesen einmaligen Aufwand schlagen wir in allen Fällen eine Einarbeitungspauschale in Höhe von 0,6 % des bei Übernahme der Bevollmächtigung vorhandenen Vermögens vor, mindestens jedoch € 1.500,00. Darüber hinaus bieten wir für die laufende Tätigkeit folgende Vergütungsmodelle an:

  • Modell 1:       Jährliche Pauschalvergütung in Höhe von 1,0 % des Vermögens,  zahlbar in                        Monatsraten, mindestens jedoch € 120,00 monatlich.
  • Modell 2:       Monatliche Pauschalvergütung je nach den Umständen des Einzelfalls
  • Modell 3:     Abrechnung nach Zeitaufwand mit Stundensätzen zwischen € 50,00 und €                         150,00 je nach Bedeutung und Umfang der Tätigkeit und Qualifikation des                           einzusetztenden Mitarbeiters.



Soweit eine jährliche Rechnungslegung in Form einer gesonderten Einnahme-/Überschussrechnung mit vollständiger Vermögensübersicht gewünscht wird, berechnen wir hierfür pauschal zwischen € 250,00 und € 500,00 p.a.

Sofern Sie Vermögenswerte haben, deren Verwaltung oder Verwertung besonderen Aufwand in Anspruch nehmen, z.B. größere Mietobjekte, Auslandsvermögen, umfangreiche Kapitalanlagen oder Unternehmensbeteiligungen, werden wir Ihnen abweichend hiervon einen individuellen Vorschlag für die Vergütung des damit verbundenen Mehraufwands vereinbaren.

Unsere Tätigkeit als Unterstützungs- oder Kontrollbevollmächtigter nimmt in der Regel weniger Zeitaufwand in Anspruch, so dass wir hierfür entsprechend reduzierte Vergütungssätze im Rahmen der o.g. Vergütungsmodelle vereinbaren können.

Zu der o.g. Vergütung hinzu kommen jeweils der Ersatz der notwendigen und erforderlichen Auslagen im angemessenen Umfang sowie die auf die Vergütung und Auslagen anfallende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Sollten Sie vor Beginn unserer Tätigkeit als Ihr Bevollmächtigter die Vollmacht aus Gründen widerrufen, die wir nicht zu vertreten haben, erlauben wir uns, für den mit der Erarbeitung Ihres individuellen Vorsorgevertrags einschließlich der Vorsorgevollmachten angefallen Aufwand pauschal € 500,00 zzgl. USt. in Rechnung zu stellen. Andernfalls ist diese Tätigkeit für Sie selbstverständlich kostenfrei.


Haben Sie noch weitere Fragen? Bitte beachten Sie die Beantwortung häufiger Fragen zur Vorsorgeregelung.



Deutsche Nachlass - wir lassen Sie nicht allein!

 

 


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