Vorsorge und Betreuung
Über die Hälfte
aller in Deutschland unter Betreuung stehenden Personen sind 60 Jahre und
älter. Die Kurve der jährlichen Betreuungsanordnungen der
Vormundschaftsgerichte steigt ab einem Lebensalter von 75 steil nach oben,
besonders bei Frauen. Im Falle von Demenz oder nach einem plötzlichen, massiven
Gesundheitsverlust, der die Einschränkung der Willensäußerung oder
Bewegunsgmöglichkeit nach sich zieht, gibt es nach deutschem Recht keine
automatische Vertretungsbefugnis etwa eines Verwandten oder einer Vertrauensperson
wie etwa die Vertretung eines minderjährigen Kindes durch die Eltern. Eine
solche Vertretung wird in solchen Fällen dann vom Vormundschaftsgericht
angeordnet.
Wenn im „Fall der
Fälle“, bei plötzlichem Schlaganfall oder nach einer komplizierten Operation
die Geschäfts- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, entscheidet also für
Sie ein Unbekannter, der leider keine Kenntnis von Ihren Vorstellungen oder
persönlichen Präferenzen hat. Woher auch?
Das gesetzliche
Betreuungsrecht bietet nur eine völlig unzureichende Hilfe und ist als
„Notlösung“ konzipiert, ohne Berücksichtigung der wirklichen Interessen der
Menschen.
Eine dies
vermeidende, individuelle Vorsorgeregelung umfasst eine Vermögensvollmacht,
eine Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten, eine Betreuungs- und eine
Patientenverfügung. Sie wird nur selten in der richtigen, umfassenden Weise
rechtzeitig getroffen. Dies geschieht typischerweise aus Mangel an
vertrauensvollen Ansprechpartnern. Es gibt nämlich viele Senioren, die
niemanden haben, den sie als Bevollmächtigen benennen können. Sie wollen auch
ihre Freunde und Verwandte nicht mit dieser anspruchsvollen, zeitintensiven
Aufgabe beschweren. Vielfach bringen sie diesen auch nicht genügend Vertrauen
entgegen, oder sie befürchten Streit.
Wenn das
Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellt, ist es naturgemäß zu spät, um
auf dessen Person Einfluss zu nehmen. Die bestellte Person ist dem Betreuten
unbekannt. Wünsche und persönlichen Vorstellungen über ein selbst bestimmtes
Leben im Alter müssen aber besprochen und gestaltet werden: Dies ist nur
möglich innerhalb eines individuellen Vorsorgevertrages, in dem Details
festgelegt werden können, beispielsweise für die Vermögensverwaltung, die
Pflege in häuslicher Umgebung, eine etwaige Heimunterbringung oder die
individuelle ärztliche Behandlung.
Hier bietet die Deutsche
Nachlass an, als Vorsorgebevollmächtigter tätig zu werden. Auf der
Grundlage eines Vorsorgevertrags, der alle Rechte und Pflichten der Deutschen
Nachlass klar und eindeutig regelt, wird sie für den Vollmachtgeber tätig und
übernimmt die Pflichten eines Bevollmächtigten. So erhält diese/dieser eine
umfassende, kompetente und vor allem unabhängige Betreuung in allen
Vermögensangelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten. Der Vorsorgevertrag
wird gemeinsam ausführlich besprochen und ermöglicht den Erhalt der Handlungsfähigkeit
im Alter.
Haben
Sie noch weitere Fragen? Bitte beachten Sie die Beantwortung
häufiger Fragen zur Vorsorgeregelung.
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