Deutsche Nachlass
 

Vorsorge und Betreuung

Über die Hälfte aller in Deutschland unter Betreuung stehenden Personen sind 60 Jahre und älter. Die Kurve der jährlichen Betreuungsanordnungen der Vormundschaftsgerichte steigt ab einem Lebensalter von 75 steil nach oben, besonders bei Frauen. Im Falle von Demenz oder nach einem plötzlichen, massiven Gesundheitsverlust, der die Einschränkung der Willensäußerung oder Bewegunsgmöglichkeit nach sich zieht, gibt es nach deutschem Recht keine automatische Vertretungsbefugnis etwa eines Verwandten oder einer Vertrauensperson wie etwa die Vertretung eines minderjährigen Kindes durch die Eltern. Eine solche Vertretung wird in solchen Fällen dann vom Vormundschaftsgericht angeordnet.

Wenn im „Fall der Fälle“, bei plötzlichem Schlaganfall oder nach einer komplizierten Operation die Geschäfts- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, entscheidet also für Sie ein Unbekannter, der leider keine Kenntnis von Ihren Vorstellungen oder persönlichen Präferenzen hat. Woher auch?

Das gesetzliche Betreuungsrecht bietet nur eine völlig unzureichende Hilfe und ist als „Notlösung“ konzipiert, ohne Berücksichtigung der wirklichen Interessen der Menschen.

Eine dies vermeidende, individuelle Vorsorgeregelung umfasst eine Vermögensvollmacht, eine Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten, eine Betreuungs- und eine Patientenverfügung. Sie wird nur selten in der richtigen, umfassenden Weise rechtzeitig getroffen. Dies geschieht typischerweise aus Mangel an vertrauensvollen Ansprechpartnern. Es gibt nämlich viele Senioren, die niemanden haben, den sie als Bevollmächtigen benennen können. Sie wollen auch ihre Freunde und Verwandte nicht mit dieser anspruchsvollen, zeitintensiven Aufgabe beschweren. Vielfach bringen sie diesen auch nicht genügend Vertrauen entgegen, oder sie befürchten Streit.

Wenn das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellt, ist es naturgemäß zu spät, um auf dessen Person Einfluss zu nehmen. Die bestellte Person ist dem Betreuten unbekannt. Wünsche und persönlichen Vorstellungen über ein selbst bestimmtes Leben im Alter müssen aber besprochen und gestaltet werden: Dies ist nur möglich innerhalb eines individuellen Vorsorgevertrages, in dem Details festgelegt werden können, beispielsweise für die Vermögensverwaltung, die Pflege in häuslicher Umgebung, eine etwaige Heimunterbringung oder die individuelle ärztliche Behandlung.

Hier bietet die Deutsche Nachlass an, als Vorsorgebevollmächtigter tätig zu werden. Auf der Grundlage eines Vorsorgevertrags, der alle Rechte und Pflichten der Deutschen Nachlass klar und eindeutig regelt, wird sie für den Vollmachtgeber tätig und übernimmt die Pflichten eines Bevollmächtigten. So erhält diese/dieser eine umfassende, kompetente und vor allem unabhängige Betreuung in allen Vermögensangelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten. Der Vorsorgevertrag wird gemeinsam ausführlich besprochen und ermöglicht den Erhalt der Handlungsfähigkeit im Alter.

Haben Sie noch weitere Fragen? Bitte beachten Sie die Beantwortung häufiger Fragen zur Vorsorgeregelung.



Deutsche Nachlass - wir lassen Sie nicht allein!

 

 


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