Notariell beurkundete Testamente werden automatisch zur Verwahrung an das zuständige Amtsgericht übergeben und im Zentralen Testamentsregister eingetragen. Aber auch wenn Sie Ihr Testament eigenhändig verfassen, können Sie es in amtliche Verwahrung geben, um sicherzustellen, dass Ihr Testament im Erbfall schnell gefunden und eröffnet wird, sowie vor Fälschungen oder Verlust geschützt ist. Die beim Nachlassgericht hinterlegten Testamente können jederzeit persönlich - bei gemeinschaftlichen Testamenten von beiden Ehegatten/Lebenspartnern nur gemeinsam - aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen werden.
Wir haben Ihnen hier einen formlosen Antrag mit allen relevanten Fragen zusammengestellt