UNSERE TÄTIGKEIT ALS TESTAMENTSVOLLSTRECKER


Auch und gerade im Unternehmensbereich liegt der Schlüssel zum Erfolg jeder Testamentsvollstreckung in der Auswahl einer fachkundigen Vertrauensperson sowie der sachkundigen und vorausschauenden Testamentsgestaltung durch einen erfahrenen Praktiker.

 

Für beides steht die Deutsche Nachlass, der in Kooperation bei Bedarf auch ein erfahrenes Team spezialisierter Fachanwälte für Erb- und Steuerrecht und auch von Unternehmensberatern zur Verfügung steht. Eine Testamentsvollstreckung wird hierbei von uns so konfliktfrei wie möglich, so schnell wie möglich und so professionell – wie man es von erfahrenen Spezialisten erwarten kann – durchgeführt. Hierbei übernehmen wir im Unternehmensbereich allerdings nicht die Aufgabe einer operativen Geschäftsführung, sondern beschränken uns auf die Beteiligungsverwaltung und soweit erforderlich auf die Installation und Kontrolle einer professionellen Geschäftsführung in Ihrem Unternehmen. Hierzu übernehmen wir auf Ihren Wunsch im Rahmen einer Testamentsvollstreckung auch Sitz und Stimme in Aufsichtsgremien im Unternehmen.

 

Was kostet eine Testamentsvollstreckung?

 

Wir übernehmen für Sie und Ihre Erben gerne die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers, wenn wir in Ihrem Testament als Testamentsvollstrecker ernannt werden. Wir legen in Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Erben Wert darauf, dass die Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers sowie Ihre persönlichen Wünsche und Weisungen im Testament klar zum Ausdruck kommen und empfehlen daher die fachkundige juristische Testamentsformulierung. Bei Bedarf empfehlen wir hierauf spezialisierte Kanzleien oder Notare. Ebenso legen wir im beiderseitigen Interesse Wert darauf, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker auf der Grundlage einer klaren und Sie und Ihre Erben transparenter Vergütungsregelung erfolgt. Daher legen wir unserer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker grundsätzlich die Empfehlungen des deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers (sog. „Neue Rheinische Tabelle“) zugrunde.