Welche Zwecke kann eine Stiftung verfolgen?
Die Zwecke werden vom Stifter vorgegeben, hier gilt die Devise: Es ist praktisch alles möglich, was der Stifter wünscht. Er kann sich um den Tierschutz kümmern, um die Umwelt, um die wissenschaftliche Forschung, um den Denkmalschutz, die Musik, die Literatur etc. Mit seinem Stiftungszweck schreibt der Stifter seine individuelle Biographie fort.
Wieviel Kapital muß ich meiner Stiftung zur Verfügung stellen?
Die Kapitalausstattung ist abhängig von dem Zweck, den die Stiftung verfolgen soll. Kinder, denen der Ertrag von 1.000 € aus einer 25.000-Euro-Stiftung in Form von neuem Spielzeug zugute kommt, werden sich jedes Jahr aufs neue darüber freuen. Soll jedoch die Grundlagenforschung zur Bekämpfung einer bestimmten Krankheit unterstützt werden, so ist ein wesentlich höheres Kapital notwendig. Konsequenterweise muß der Zweck mit den für die Stiftung gestellten Mitteln im Einklang stehen.
Bleibt bei einer Stiftung das eingebrachte Kapital erhalten?
Ja! Der Kapitalerhalt ist das wesentliche Kriterium einer Stiftung. Werden Vermögenswerte auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, bleiben diese Werte ungeschmälert bewahrt. Es fallen weder Erbschaft- noch Schenkungsteuern an. Die Stiftungszwecke werden Dank der jährlichen Erträge erfüllt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit der Errichtung einer sog. „Verbrauchsstiftung“, die beispielsweise ihr Stiftungskapital aufgrund satzungsmäßiger Vorgaben in einem vorgegebenen Zeitraum von z.B. 20 bis 60 Jahren verbauchen soll.
Wer kann stiften?
Jedermann kann stiften. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Stifter, auch schon in jüngeren Jahren, schaffen mit einer Stiftung eine wertvolle Lebensaufgabe, die sie mit Engagement gestalten. Oft wird das Instrument der Stiftung auch genutzt, um den eigenen Nachlaß zu regeln. Entweder sind keine Erben vorhanden, oder die vorhanden Erben sollen nicht bedacht werden. In diesen Fällen bietet sich vielfach die Stiftung als Instrument der Nachlaßregelung an. Zu beachten ist allerdings, dass ein rechtlicher Betreuer (anders als ein Vorsorgebevollmächtigter) für den Betreuten keine Stiftung gründen oder ausstatten darf.
Welchen Namen kann die Stiftung tragen?
Der Stifter kann, wenn er es wünscht, der Stiftung seinen Namen geben. Hierdurch kann der Stifter auch für die nächsten Generationen die Stiftung mit seinem speziellen Gütesiegel versehen. Zahlreich sind auch die Fälle, in denen im Stiftungsnamen der Stiftungszweck zum Ausdruck gebracht wird.
Kann ich mich als Stifter auch selbst in meiner Stiftung engagieren?
Ja, nicht ohne Grund werden derzeit die meisten Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Die Mitwirkungsmöglichkeiten bestimmt der Stifter selbst. Häufig möchte er sich auf die Realisierung des Stiftungzweckes konzentrieren, die Verwaltungsarbeit wird dann delegiert, zum Beispiel an professionelle Partner wie die Deutsche Stiftungsagentur.
Welche steuerlichen Aspekte habe ich zu beachten?
95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützige anerkannt. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung- und Erbschaftsteuer. Somit kann das Vermögen ungeschmälert übertragen werden. Die Erträge, die die Stiftung alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit. Im Hinblick auf die Einkommensteuer hat der Stifter die Möglichkeit, einmalig bei Stiftungsgründung bis zu 1 Mio. €uro – beliebig verteilbar auf zehn Jahre - steuerlich abzusetzen.
Der allgemeine Höchstbetrag für Spenden beträgt 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Für Unternehmen, die spenden möchten, gilt der Höchstsatz von vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter.
Ist es schwer, eine Stiftung zu führen?
Die Führung einer Stiftung kann mit der eines Vereins verglichen werden. Details, die zu beachten sind, können entweder der einschlägigen Literatur entnommen oder durch Zuhilfenahme eines Fachmannes geklärt werden. Darüber hinaus hat jeder Stifter die Möglichkeit, die Verwaltung seiner Stiftung z.B. an die Deutsche Stiftungsagentur zu delegieren.
Ist eine Stiftungssatzung kompliziert?
Ja und Nein. Generell ist es jedermann möglich, in Eigenregie eine Satzung zu erstellen. Die Einarbeitung kostet allerdings entsprechend Zeit und Energie. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, entsprechende Berater- und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Benötige ich zur Stiftungserrichtung einen Notar?
Nein. Das Stiftungsgeschäft sowie die Satzung werden einfach von Ihnen oder Ihrem Anwalt bei der zuständigen Anerkennungsbehörde bzw. beim Finanzamt eingereicht. Dennoch ist in vielen Fällen der Rat eines Experten zu empfehlen. Die Deutsche Stiftungsagentur kann Ihnen entsprechende Partner benennen. Nur bei der Einbringung von Grundbesitz oder GmbH-Anteilen bedarf das Stiftungsgeschäft der notariellen Beurkundung.
Wann sollte ich meine Stiftung errichten?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Stiftungsgründung von Todes wegen sowie die Stiftungsgründung zu Lebzeiten. Die Errichtung zu Lebzeiten ist seit einiger Zeit im Trend, nicht zuletzt, weil sie zahlreiche Vorteile bietet: Zum einen kann der Stifter die Erfolge seiner Stiftung zu Lebzeiten genießen, zum anderen kann er die Stiftungsarbeit kontrollieren und beeinflußen und gegebenenfalls nachbessern. Alternativ ist es auch möglich, eine Stiftung durch Testament zu errichten.
Welchen Zeitaufwand erfordert die Führung einer Stiftung?
Der notwendige Zeitaufwand ist abhängig vom Stiftungszweck. Unterstützt die Stiftung mit den Erträgen eine gemeinnützige Organisation, so reduziert sich die Stiftungsarbeit auf ein Minimum von ein paar Tagen Arbeit im Jahr. Organisiert die Stiftung jedoch z.B. eine Preisverleihung, vergibt sie Stipendien oder realisiert sie eigene Naturschutzprojekte, so ist der Zeitaufwand entsprechend höher.
Welche Vorteile bietet eine Stiftungsgründung?
Die Vorteile sind zahlreich: Angefangen bei dem guten Gefühl, ein sinnvolles Lebenswerk zu hinterlassen, über den Erhalt des eigenen Namens und der über Jahrzehnte erworbenen Vermögenswerte, bis hin zu steuerlichen Vorteilen. In diesem Zusammenhang ist auch die Drittellösung zu erwähnen: Derzufolge ist es dem Stifter erlaubt, ein Drittel der jährlichen Erträge für sich und die nächsten Angehörigen zu verwenden.
Muß ich bei einer Gründung zu Lebzeiten mein ganzes Vermögen in die Stiftung einbringen?
Ein ganz klares "Nein!". Es ist ratsam, mit einem kleineren Betrag zu beginnen, z.B. mit 50.000 oder 100.000 €. Man spricht in diesem Fall von der "Verprobung" der Stiftung. Sofern der Stifter dann mit der Arbeit seiner Stiftung zufrieden ist und die guten Wirkungen sieht, wird er in der Regel der Stiftung weitere Mittel zukommen lassen.