WAS KOSTET EINE NACHLASSPLANUNG/NACHLASSREGELUNG?


So individuell wie Ihre Lebenssituation ist, ist in der Regel auch die anwaltliche Honorargestaltung etwa für die Beratung einer Testamentsregelung. Soweit die Deutsche Nachlass etwa als Testamentsvollstrecker Ihren Willen sichert, lassen sich pauschale Vorzugspreise für Ihre Beratung mit der kooperierenden Kanzlei vereinbaren.

 

Je standardmäßiger ein Testament gestaltet werden soll, desto weniger Aufwand und Vergütung fällt an. Je komplexer sich der Lebenssachverhalt aber darstellt, desto ausgefeilter muss auch formuliert werden.

 

Notare sind hinsichtlich der Vergütung an das GNotKG gebunden. Bei Zugrundelegung des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für Rechtsanwälte kann eine durchschnittliche Geschäftsgebühr von 1,3 zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer bis zur Berechnung einer 2,5- fachen Gebühr anfallen.

 

Die mit der Deutschen Nachlass in Kooperation stehenden Kanzleien treffen regelmäßig eine Vergütungsvereinbarung mit Pauschalhonorar,  dass dem Aufwand der Beratung und der Gestaltung einer Regelung entspricht, böse Überraschungen vermeidet und die oben angegebenen Sätze in aller Regel deutlich unterschreitet.

 

Es gilt im Übrigen immer, was John Ruskin engl. Sozialreformer (1819-1900) feststellte:

 

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte. Die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

 

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wer zu viel bezahlt, verliert manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

 

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.