DIE EIGENE STIFTUNG ALS ERBE


Stiftungen eignen sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Viele Stifter haben mit der eigenen Stiftung ihren "Wunscherben" aus der Taufe gehoben.

 

Das Vorgehen ist denkbar einfach und in zwei Möglichkeiten gestaltbar:

  1. Der angehende Stifter gründet zu Lebzeiten mit einem kleinen Teilbetrag seines Gesamtvermögens eine gemeinnützige Stiftung, um diese dann testamentarisch als Erbin einzusetzen. Natürlich kann er daneben noch Vermächtnisse zugunsten geschätzter Freunde, lieber Verwandter und Bekannter ausstellen.
  2. Der Stifter möchte zu Lebzeiten voll über sein ganzes Vermögen verfügen, daher wird die Stiftung erst von Todes wegen nach seinem Ableben gegründet mit dem Vermögen, dass sich dann noch im Nachlass befindet. Auch hier besteht natürlich die Möglichkeit, Vermächtnisse zugunsten von Freunden, Verwandter und Bekannter ausstellen.

Insbesondere dann, wenn keine eigenen Kinder bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind, ist der "Wunscherbe Stiftung" beinahe ohne Konkurrenz.