UNTERNEHMENSNACHFOLGEREGELUNGEN


Die rechtzeitige Einbindung des Unternehmensnachfolgers ins Unternehmen und die vorausschauend geplante Übergabe von Verantwortung und Vermögen ist nicht nur ein Gestaltungsmittel zur Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung bei der Unternehmensnachfolge, sondern auch aus unternehmerischer und psychologischer Sicht eine unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen jeder Unternehmensnachfolgeregelung. Die damit beim Unternehmer oft verbundenen Sorgen und Zweifel im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Nachfolgers und des Unternehmens sowie die Bedenken im Hinblick auf den eigenen „Rückzug“ aus dem Unternehmen müssen dabei sehr ernst genommen werden. Hierzu gehört auch schon bei lebzeitigen Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge für den „Worst-Case“ vorzusorgen, falls es später Probleme mit dem vorgesehenen Unternehmensnachfolger geben sollte.

 

Zur Unternehmensübergaberegelung gehört auch, den Generationswechsel durch intensive Gespräche innerhalb der Unternehmerfamilie vorzubereiten, zu moderieren und mit allen hieran Beteiligten einen „Nachfolgefahrplan“ zu entwickeln und diesen sukzessive in betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht umzusetzen.

 

Erfolgt die Unternehmensübergabe erst von Todes wegen, ist diese oft mit einer enormen Liquiditätsbelastung verbunden, die regelmäßig nur aus dem Unternehmen oder durch Darlehensaufnahme befriedigt werden kann, wofür wiederum Unternehmensvermögen als Sicherheit einzusetzen ist. Dies wird zu einem unter Umständen existenzgefährdenden Kapital- oder Liquiditätsentzug beim Unternehmen. Hauptliquiditätsrisiko ist zweifellos die Erbschaftsteuerbelastung; aber auch durch etwaige bei Erbfolge und Erbauseinandersetzung ausgelöste Einkommensteuer, durch Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsansprüche, insbesondere aber auch durch Kumulationen derartiger Zahlungsverpflichtungen, kann das unternehmerische Lebenswerk in Gefahr geraten. Zu jeder Unternehmensübergaberegelung zu Lebzeiten oder von Todes wegen gehört neben den rechtlichen und steuerlichen Gestaltungen auch die Ermittlung, Minimierung und gegebenenfalls Absicherung dieser Liquiditätsrisiken.

 

Neben der klassischen Unternehmensnachfolgeregelung innerhalb der Familie wird der Verkauf des Familienunternehmens immer häufiger zu einer echten Option bei der Unternehmensnachfolge; insbesondere dort wo innerhalb der Familie kein Unternehmernachfolger zur Verfügung steht oder Unternehmens- und Familieninteressen dauerhaft nicht miteinander in Einklang zu bringen sind.