STIFTUNGSGRÜNDUNG

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die häufigst gestellten Fragen zum Thema Stiftungen, Stiftungsgründung und Stiftungsverwaltung. Mehr Informationen und Tipps erhalten Sie auch in unseren weiteren Blogbeiträgen.
Wie geht es nach der Stiftungsgründung weiter? In unseren Ausführungen erfahren Sie alles über die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen sowie Unterschiede und Vorteile gegenüber treuhänderischer Stiftungen.

Zehn Vorteile für Stifter bei Stiftungsgründung: Welche vielfältigen Vorteile die Gründung einer Stiftung Ihnen bieten kann, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Stiftungen eignen sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Viele Stifter haben mit der eigenen Stiftung ihren "Wunscherben" aus der Taufe gehoben. Wir zeigen Ihnen schnell und einfach zwei Möglichkeiten des Vorgehens auf.

Der Weg zur eigenen Stiftung ist nicht weit. In sechs Schritten gelangen Sie mit unserer professionellen Unterstützung schnell an Ihr Ziel.
Beim Wunsch, eine eigene Stiftung zu errichten, stellen die steuerlichen Vorteile für den Stifter eine wichtige „Motivationshilfe“ dar. Erfahren Sie mehr über die vielfältigen Möglichkeiten des Steuerrechts Zuwendungen steuerlich mindernd einzusetzen.

Die treuhänderische Stiftung unterscheidet sich von der rechtsfähigen Stiftung dadurch, dass sie ganz oder zum Teil für ihre Geschäftsführung die Verwaltungsorganisation eines rechtsfähigen Trägers – nämlich des Treuhänders – in Anspruch nimmt. Dieser Treuhänder wird rechtlich verbindlich für die treuhänderische Stiftung tätig. Erfahren Sie hier mehr zur sinnvollen Alternative für private Stifter.
Die meisten Stiftungen werden in einer der beiden für Stiftungen vorgesehenen Rechtsformen geführt. Dies sind die sogenannte rechtsfähige Stiftung und die treuhänderische Stiftung. Lernen Sie hier die entsprechenden Unterschiede kennen und erfahren Sie, welche weiteren Arten von Stiftungen es gibt.

Die Familienstiftung ist eine Variante der privaten Stiftung. Die Bezeichnung "Familienstiftung" weist nicht auf den Errichter der Stiftung hin, sondern auf die Begünstigten der Stiftung. Die Familienstiftung ist folglich nicht von einer sondern für eine Familie ins Leben gerufen. Lesen Sie hier, was für die Errichtung einer Familienstiftung spricht.